Konrad der Rote, Herr zu Schöneck, und sein Sohn Konrad bekennen, daß sie ihr Gut zu Polch in der Grafschaft Virneburg, das sie von Gerhard, Graf zu Virneburg, zu Lehen tragen, für 150 gute schwere Goldgulden an Juden versetzt und verpfändet haben. Wenn die Aussteller und ihre Erben das Gut nicht auslösen können, sollen auch Graf Gerhard und seine Erben das Recht haben, das Gut für 150 Goldgulden von den Juden auszulösen. In diesem Fall sollen die Aussteller und ihre Erben anschließend das Gut von Graf Gerhard und seinen Erben für den gleichen Betrag auslösen können. Sr.: Ausst. Ausf. Perg. - 2 Sg. anh., besch. - Rv.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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