Schultheiß, Bm., Gericht und die Untergänger zu Plieningen einen durch gütlichen Vergleich Balthas Weber von Heumaden, Hans Kraus und Jakob Ruder, beide von Sillenbuch, und Katharina, Thoma Temelers Tochter von Riedenberg, Berufungsbeklagte, sowie Jörg Löß von Riedenberg, Berufungskläger, wegen der Wässerung und des Erbgrabens zwischen ihren Wiesen im Stuttgarter Wald beim Seelein. Sie urteilen nach Augenschein, daß J. Löß den Erbgraben machen und unterhalten soll, wofür die Kläger 1 lb 15 ß bezahlen, und beide Parteien gemeinsam den Wassergraben durch des Beklagten Wiesen hinter dem Erbgraben dem Seelein zu in der angegebenen Größe ziehen sollen.