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Gerichtsbrief des Landgerichts zu Hirsperch (Landrichter: Albrecht Jarstorffer) in Sachen des Ott Jarstorffer von dem Stain gegen den alten Rab von Jarsdorff und dessen Sohn Ulrich, die durch Herrn Wolffram v. Egloffstain, Komtur zu Mezzing, vertreten werden, wegen der Erbschmiedstatt zu Jarstorff. Darnach sind die Beklagten als Hintersassen des Deutschen Hauses zu Mezzing nicht verpflichtet in der genannten Schmiede dengeln, beschlagen und schmieden zu lassen. - Siegler: das Landgericht Hirschberg.

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Staatsarchiv Nürnberg
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