Search results
  • 159 of 222

Statthalter und Regenten des Fürstentums Württemberg beurkunden und genehmigen im Namen des Erzhz. Ferdinand den gütlichen Entscheid in dem Streit zwischen Abt Leonhard ("Lienhart") und dem Konvent zu Adelberg, Burkhard Furderer, Propst und Kapitel des Stifts Göppingen und dem Kaplan auf dem Capellberg zu Beutelsbach einerseits und Hans Sutoris, Pfarrer zu Endersbach, andererseits wegen Weinzehnten und Neubruch unter Zwing und Bann der Pfarre Endersbach gelegen. Georg Nüttel Dr. jur. als Schiedsobmann, Endris Dietenheimer, Dechant des Stifts Wiesensteig für die 1. Partei, Meister Dietrich Wyler, Pfarrer zu Rommelshausen, für die 2. Partei bestimmen: 1. Sutoris soll auf den Weinzehnten aller alten und neuen Neubrüche zu Endersbach verzichten. 2. Er erhält 1/3, die 1. Partei 2/3 von dem Seitzacker vom Wellhofen-Gut. 3. Die 1. Partei reicht dem Pfarrherrn zu Endersbach jährlich. 3 Eimer Weins unter der Klingenkelter aus ihren Weinzehnten, bei Mißwachs für jeden Eimer Weins 4 lb h. 4. Wenn der Weinzehnte zu Endersbach nicht über 1 Eimer beträgt, soll das Stift Göppingen von seinem Stabwein vom Weinzehnten zu Endersbach die Hälfte an den Pfarrherrn zu Endersbach geben.

Show full title
Landesarchiv Baden-Württemberg
Data provider's object view
Loading...