Gaspar de Teramo, päpstlicher Kaplan und Auditor, teilt dem Bischof von Basel oder seinem Generalvikar in geistlichen Angelegenheiten mit, dass einige geistliche Institutionen und Personen der Diözese Konstanz wegen ungerechtfertigter Steuerforderungen des Konstanzer Bischofs Heinrich [von Hewen] an den Papst appelliert und an der römischen Kurie Recht erhalten haben. Er befiehlt daher im Auftrag Papst Pius II. dem Bischof oder seinem Generalvikar, diese geistlichen Institutionen und Personen von den in der Angelegenheit über sie verhängten Kirchenstrafen zu lösen. Darüber lässt er von dem öffentlichen Notar Hermann Plenynck ein Notariatsinstrument ausfertigen.

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Haus der Stadtgeschichte - Stadtarchiv Ulm
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