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Jous Lamparter, auf dem Hof zu Nuyfern [Altnuifra] gesessen, zu Nagold gef., weil er, wie er freiwillig bekannte, trotz häufiger Warnungen und Verbote im Forst zu Nuifra und um Haiterbach manchen Hasen geschossen hatte, jedoch in Ansehung seiner Frau und Kinder wiederum mit der Auflage freigelassen, 8 fl Strafe sowie seine Atzung und alle Unkosten zu bezahlen und von allem Waidwerk und Hetzen innerhalb der württembergischen Obrigkeit künftig abzustehen, versichert eidlich, diese Bedingungen einzuhalten und schwört U. Bürgen: um 100 fl Hans und Ramy die Lamparter, Brüder, sesshaft zu Nuifra (Söhne des A.), und Martin Volmar, B. zu Haiterbach (Vetter).

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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