Der Freie Ysenhard schenkt dem Kloster St. Stephan (ad altare sancti Petri) 5,5 Hufen in Wasserlosen (Wazzerlosa) und 2 Leibeigene, Rudolf und seine Ehefrau. Dafür soll man ihn und seine Ehefrau Christina in die Gebetsbruderschaft des Klosters aufnehmen und ihnen dort einen Begräbnisplatz einräumen. Nach dem Tod des Ysenhard fallen die Güter und seine gesamte Habe endgültig an das Kloster. Überlebt ihn seine Ehefrau, dann soll sie dem Kloster für sein Begräbnis sein bestes Pferd übergeben. Danach soll man sie bis zu ihrem Lebensende im Kloster versorgen und ihr dort eine Mönchspfründe einräumen. Stirbt seine Ehefrau dagegen vor ihm, dann soll er dem Kloster am Tag ihres Todes 1 Pfund Silber für das Begräbnis entrichten. Es steht dann in seinem Ermessen, ob er die Güter dem Kloster sofort überlässt und dort eine freie Mönchspfründe erhält. Die Leibeigenen sollen nach seinem Tod in die Klosterfamilie übergehen und dort dieselbe Rechtsstellung wie zu seinen Lebzeiten genießen. Zeugen: Der Kämmerer Gozwin, Libolf, Kadeloch, Herold, Gottfried, Eherich, Rüdiger, Hemmo, Richolf, Alpwin, Rudolf, Winizo, Siggo, Gerrich, Dangmud, Razman und Hartman. Aussteller: Ysenhard. Empfänger: Kloster St. Stephan

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Staatsarchiv Würzburg
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