Jakob Schäberlin aus Gültstein, ins Gefängnis zu Herrenberg einliefert, weil er seine Büchse im württembergischen Forst hatte liegen lassen und sich dadurch des Wilderns verdächtig gemacht hatte, strenger Strafe verfallen, aber auf sein Bitten mit der Auflage in Gnaden entlassen, seine Gefängnisatzung und alle Unkosten zu bezahlen sowie keinerlei Waidwerk mehr zu betreiben, gelobt eidlich, diese Bedingungen zu halten, und schwört U.