Äbtissin Christine (Kirstina), Priorin Jutta, Propst Th. u. das ganze Kapitel des Klosters Mariental in Sornzig bei Mügeln (Zornizc prope Mogelin) beurkunden, dass von ihnen Arnold gen. von Hartha (Hart) für seine im Kloster lebende Tochter Jutta einen Jahreszins von 10 Schillingen in Zaschwitz (Schazstwitz) gekauft hat, der von den Gütern des Bauern Wenzeslaus zu zahlen ist. Zu seinen Lebzeiten soll Arnold der Verwalter (procurator) des Zinses sein, danach soll ihn seine Tochter auf Lebenszeit erhalten. Nach ihrem Tode werden 5 Schillinge der Krankenstube gegeben werden und 5 zum Geleucht für ihr Seelenheil. Wenn die genannten Denare nicht aus dem erwähnten Dorfe einkommen können, sollen sie vom Kloster gezahlt werden. Außerdem soll Jutta vom Kloster Kleidung (vestes) und alle anderen notwendigen Dinge erhalten wie die anderen Schwestern, wofür sie früh und abends an deren Lesungen und Gesängen teilzunehmen hat.