Jorig Bott von Zimern und Frantz Schwanfelder von Oberkhain [Obrigheim, Dorf bei Mosbach], die, nachdem sie im Gebiet derer von Gemingen durch den Schwäbischen Bund niedergeworfen worden waren, das Gericht angerufen hatten, aber dennoch zu einer Turmstrafe in Garach [Gartach] an der Leinpach verurteilt worden waren, weil nämlich Jorig Bott etliche Drohbriefe nach Bracken [Brackenheim] geschickt hatte, und außerdem um einigen Raubs willen an denen von Meckmulin [Möckmühl], wobei Frantz Schwanfelder ihm Hilfe geleistet hatte, werden auf Fürbitte ihrer Junker und deren von Gartach von Stadthalter und Räten des Bundes in Schwaben sowie den Edlen von Gemingen freigelassenen und schwören Urfehde