Hans Kemmer, genannt Hoschenhewlin, sesshaft zu Nagold, wegen der dem Jörg Pflegelhut beigebrachten Stichverletzung und Mordverdachts gef., vom Vogt zu Nagold peinlich angeklagt und vom Stadtgericht dazu verurteilt, eine U.-Verschreibung zu errichten, und darin eidlich zu versprechen, unverzüglich und auf dem nächsten Wege mit Weib und Kindern das Fürstentum Württemberg zu verlassen und binnen 4 Wochen über den Rhein zu gehen, auch sein Leben lang nicht mehr herüberzukommen, jedoch mit der Vergünstigung, dass er eines oder alle seine Kinder durch seine Freunde sollte in Nagold erziehen lassen können, doch ohne Nachteil der Obrigkeit oder gemeiner Bürgerschaft, gelobt unter Eid, diesem Urteil nachzukommen und schwört U.