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Vogt und Richter zu Calw entscheiden zwischen den Kaplan von St. Jörgen in Calw und seinem Hofmann Claus Crütlin zu Hengstett wegen der strittigen Landgarbe von einem Acker.
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Vogt und Richter zu Calw entscheiden zwischen den Kaplan von St. Jörgen in Calw und seinem Hofmann Claus Crütlin zu Hengstett wegen der strittigen Landgarbe von einem Acker.