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Wolf Lutz von Schlat verschreibt sich mit Genehmigung seines Grund- und Lehenherrn, des Abts Leonhard ("Lienhard") von Adelberg, gegen Propst und Kapitel des Stifts Oberhofen bei Göppingen wegen eines Darlehens von 100 fl, verzinslich zu 5 Prozent, unter Verpfändung seines Lehens zu Schlat und unter der Bedingung der Rückzahlung des Kapitals in drei bis vier Jahren.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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