Peter Enderle, derzeit wohnhaft zu Stangenbach, wegen Mißhandlung seiner Mutter und Schwester, auch Übertretung obrigkeitlicher Gebote im Turm zu Weinsberg gef. und schwerer Leibesstrafe verfallen, jedoch auf Fürbitten seiner Schwäger und seiner Freunde mit der Auflage freigel., seine Atzung zu bezahlen, schwört U.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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