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Friedrich Wilhelm, König von Preußen usw., belehnt die verwitwete Freifrau von Kerckerinck-Borg, geborene Freiin von Heereman zu Zuydwijk, und den Landdrosten Freiherrn Schmisinck-Kerssenbrock als Vormünder des minderjährigen Engelbert Carl von Kerckerinck-Borg, Sohn des verstorbenen Clemens August, mit dem Großenhof und Brockhause im Ksp. Greven und dem Burglehen zu Wolbeck in Mannstatt sowie mit dem Hof zu Pleißen samt der Fischerei wie auch Lütke Borgmanns Erbe im Ksp. St. Mauritz in Dienstmannstatt durch deren Bevollmächtigten, den Richter Clemens Broschard. Zeugen: Otto Georg Albert von Rohr, Regierungspräsident, Werner Reinhard Bernhard von Müntz, Geheimer Regierungsrat. Siegelankündigung. Münster. Für die Kgl. Preuß. Regierung unterschreiben von Rohr und von Lotten.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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