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Johann Nikolaus von Stockheim, Vormund der drei Töchter (Anna Katharina Ursula, Maria Agatha, Anna Maria Philippina) des + Philipp Friedrich, auch für seinen Mitvormund Wolf Heinrich von "Greidtbach" (Breidbach ?), kurmainzischer Rat und Viztum im Rheingau, den Beiständen Heinrich von Greiffenclau zu Vollrads, kurmainzischer Amtmann des freien Gerichts, auch Orb und Hausen, Georg Heinrich Gans von Otzberg sowie Johann Philipp Groschlag von Dieburg einerseits, und Johann Gernand Ulner von Dieburg mit Beiständen Johann Heinrich von Eltz und Hermann von Kronberg, kurmainzische Amtsleute resp. zu Steinheim und Dieburg, andererseits, bekunden den Abschluss eines Vergleichs über die Lehens- und Eigentumsgüter aus der Erbschaft des Philipp Friedrich Ulner von Dieburg. - Nach dessen Tod 1622 sei dessen Bruder Johann Gernand der Zutritt zu den ulnerischen Stamm- und Lehensgüter - eine brüderliche Teilung fand 1615 statt - eröffnet worden -. Die 27 Lehen sollen Johann Gernand zufallen, außerdem soll er das Haus Weinheim und Lindenfels mit ihren Pertinenzien erhalten. Den Vormündern sollen das Haus Alzey, Burg und Hof zu Armsheim und der Hof zu Lonsheim zustehen. Durchgeführte genannte Meliorationen und unterschiedliche Gefälle sollen in genannter Form aufgehoben werden, dabei genannte Gefälle zu Weinheim, die zu Dieburg gehörigen Höfe zu Hergershausen, Erzhausen, Grusheim, (Groß-)Zimmern, Lengfeld, Oberklingen, Altheim, Mauchenheim, die Gefälle Heppenheim, Uf(f)hofen, Mauchenheim, Morsheim Johann Gernand zufallen, den Vormündern genannte Gefälle zu Alzey, Armsheim, Mauchenheim, Lonsheim, Osthofen, Sauerschwabenheim, Uf(f)hofen, Bubenheim, Flonheim, Främersheim, Uelversheim ("Ulfesheim"), Morsheim, Biebelnheim, Kriegsfeld, Kloster "Swe", Asselheim, Altisheim, Ingelheim, Gundheim, Wallertheim, Eichloch (heute Rommersheim) und Schimsheim ("Schimpfsheim") verbleiben. Ferner seien genannte Regelungen über Beholzungen, über mit Schulden belastete Gefälle, nachträglich auftretende Änderungen sowie Veräußerung und Belastung von Gütern getroffen worden. Pensionen und Gülten sollen auf gemeinsame Kosten angesammelt und gleich geteilt werden, die im Testament 1594 Elisabeth Ulner von Dieburg geb. Kämmerer von Worms gen. von Dalberg dem ältesten ulnerischen Stamm zugesprochenen 3000 Gulden und goldene Becher mit Stotzing'schen Wappen Johann Gernand zustehen.

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