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Hieronymus Vogel zu Baden verschreibt der Erzbruderschaft des heiligen Rosenkranzes sein Hab und Gut als Unterpfand für eine Schuld von 34 fl., welche Summe er von dem vertorbenen Phil. Jac. Glitsch entliehen hat, der diese Forderung testamentarisch auf genannte Bruderschaft übertragen hat

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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