Georg von Rosenberg zu Boxberg und Schweigern räumt den Markgrafen Casimir und Georg von Brandenburg für ewige Zeiten das Öffnungsrecht in Schloss und Dorf Schweigern ein, wider jedermann, ausgenommen Kurpfalz und die Familie von Rosenberg, wovon er jedoch seine Vettern Hans Thomas, Hans Ulrich und Hans Melchior von Rosenberg wegen ihres mit ihm bestehenden Streits ausschließt.