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Schultheiß, Rat und Bürgerschaft in Reutlingen gestatten dem Kloster Bebenhausen entgegen früherem Beschluss auf dessen Bitte, in der Stadt oder deren Umgebung Vergabungen und Vermächtnisse bis zum Wert von 200 Pfund Heller zu empfangen, wobei von je 50 Pfund Heller 10 Schillinge als Steuer zu den bisher bestehenden 2 Pfund Heller an die Stadt zu entrichten sind und letztere das Kloster in seinen Schutz nimmt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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