Der Kanonicus von St. Peter zu Rom Gregorio Pier Arrighi di San Eustachio, der angeblich vom Paderborner Domkapitel zum Kanonicus aufgenommen vom Papste Gregor IX. eine Präbende an demselben übertragen erhalten hatte, die ihm aber vom Domkapitel bisher verweigert worden war, soll jetzt auf Grund einer Bulle des Papstes vom September 1231 durch den Erzbischof Heinrich von Cöln in Genuß derselben eingesetzt werden. Nachdem dieser das Domkapitel unter Androhung der Suspension aufgefordert hatte, dem päpstlichen Befehl sich zu fügen, das Domkapitel aber bei seiner Weigerung beharrt hatte, befiehlt der Erzbischof dem Bischof Bernhard IV. von Paderborn, das Domkapitel in dem Dom und den übrigen Kirchen der Stadt Paderborn bis zur Vollführung der päpstlichen Entscheidung für excommuniziert erklären zu lassen.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Westfalen
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