Ernst Christian von Haspergen, Altdrost zu Liebenau, reversiert als Bevollmächtigter des Herzogs Georg Wilhelm von Braunschweig und Lüneburg, daß Abt Adolf den Herzog als ältesten und regierenden Herzog zu Braunschweig und Lüneburg sowie dessen Gebrüder und Vettern, die Herzöge Johann Friedrich, Rudolf August, Ernst August, Bischof zu Osnabrück, Anton Ulrich und Ferdinand Albrecht mit der Stadt Helmstedt und den weltlichen Lehngütern der Abtei im Sachsenland gemäß dem am 12. Mai 1649 geschlossenen und bei der vorigen Belehnung am 7. März 1654 ratifizierten Kontrakt (Nr. 3047) belehnt hat. Beim Lehnsempfang und bei der Huldigung des Bevollmächtigten waren als Dienstmanns-Lehnmannen Wilhelm Alexander von Drimborn zu Dürwiß und Baldeney, Erbmarschall und Drost des Stifts Werden, und Berrd Melchior von Vittinghoff gen. Schell zum Berg und Ripshorst zugegen. Der vorliegende provisorische Revers soll binnen 2 Monaten durch einen vom Herzog selbst besiegelten und unterschriebenen Revers ersetzt werden.