Hans Näer, gen. Bockengel, von Dettingen, eines nicht genannten Vergehens wegen gef., jedoch auf Fürbitte freigelassen, schwört U. und verspricht, die Herrschaft Württemberg nicht mehr zu verlassen und sein Leben darin zu beschließen. Bürge: sein Bruder Melchior Näer von Dettingen Schloßberg. Bürgschaftssumme: 30 Pfund Heller