Kurfürst Philipp von der Pfalz nimmt aus besonderer Gnade und nach fleißiger Bitte Stefan Bost, wohnhaft zu Weißenburg bis auf Widerruf in seinen besonderen Schutz und Schirm sowie seine Fürsprache. Er will ihn wie andere ihm Verbundene und seine Untertanen im Fürstentum schützen, schirmen und Fürsprache geben, wenn er den Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen, seinen Räten oder dort, wo sie es hinweisen, sucht. Der Pfalzgraf befiehlt seinen Ober- und Unteramtsleuten, dass Stefan entsprechend schützen, schirmen und Fürsprache gewähren, solange der Schirm gilt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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