Kurfürst Philipp von der Pfalz schreibt dem Deutschmeister [Andreas von Grumbach], dass er der durch dessen Sekretär Herbord Diel und andere Gesandte mündlich sowie schriftlich vorgetragenen Bitten wegen der Besteuerung von pfalzgräflichen Leibeigenen zu Dallau (Talheim), Auerbach (Urbach) und Rittersbach (Rudenspur), was dem Orden hälftig gehört, und zu Riedselz bei Weißenburg, wo der Deutschmeister Vogt und Herr ist, mit dem 50. Pfennig zur Jahreshilfe für König [Maximilian I.] vernommen hat. Der Vogt von Germersheim und seine anwesenden Vorgänger haben dem Pfalzgrafen versichert, dass die zu Riedselz bislang durch die Pfalzgrafen besteuert worden seien, zu den anderen Orten müssten wegen der Abwesenheit der Amtleute noch Erkundigungen eingezogen werden. Aus Freundschaft lässt Philipp die Steuer zu, behält sich jedoch vor, diesbezügliche Erkundigungen einzuziehen. Sollte sich herausstellen, dass die Steuer von den pfalzgräflichen Leibeigenen unrechtmäßig (unbillich) genommen würde, soll dem Orden daraus keinerlei Gerechtigkeit erwachsen, noch dies dem Pfalzgrafen an seiner Obrigkeit und Gerechtigkeit Abbruch tun.