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Hans Stolp, seßhaft zu Winnenden "zum Stull", wegen Versetzung von Geld bei Juden wider die fürstlichen Mandate daselbst gef., und danach gemäß der Landesordnung des Fürstentums verwiesen, schwört U.
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Hans Stolp, seßhaft zu Winnenden "zum Stull", wegen Versetzung von Geld bei Juden wider die fürstlichen Mandate daselbst gef., und danach gemäß der Landesordnung des Fürstentums verwiesen, schwört U.