Ritter Mertein vom Wildenstain (Wildenstein, Stadt Dietfurt a. d. Altmühl, Lkr. Neumarkt i. d. Opf.), Schultheiß zu Newenmargkt (Neumarkt i. d. Opf., Lkr. Neumarkt i. d. Opf.), und die geschworenen Schöffen des Rats daselbst beurkunden, dass vor ihnen im Gericht Ulrich Mayer zu Pfeffershoven (Pfeffertshofen, Gde. Pilsach, Lkr. Neumarkt i. d. Opf.) gegen Fritz Lehendoerffer, Bäcker und Bürger zu Newenmargkt, auf Bezahlung des Kaufschillings für eine Gült von etlichen Metzen Getreide und einem Fasnachtshuhn aus seinem freieigenen unvogtbaren Gut zu Pfeffershoven geklagt habe, und dass das Urteil dahin ergangen sei, dass der Beklagte sich bei der verweigerten Zahlung nicht auf die "anspruech von unsers gnedigen hern des pfalczgrafen reten" in den Kauf berufen könne, da ihn gegen diese das Gewährleistungsversprechen des Klägers und Verkäufers schütze. Schöffen: Albrecht Rohrer, Ulrich Blanck, Conrad Rorer, Hanns Kuenigk, Ulrich Teschel, Lorentz Halbmayer, Jorg Tanhawser und Hanns Lewtenpeck. Siegler: Stadt Newenmargkt (Sekret)

Show full title
Staatsarchiv Amberg
Loading...