Klage gegen ein Dekret des jül.-berg. Hofgerichts zu Düsseldorfvom 30. Sept. 1603, daß die Streitsache des Heinrich von der Hoevelich wegen des zu geringen Streitwertes nicht revisionsfähig sei. Der Kläger beruft sich mit seiner Bitte um Revision durch eine Universität oder 2 - 3 unparteiische Rechtsgelehrte auf einen Reichsdeputationstagsabschied von 1600. Hintergrund des Prozesses ist eine Schuldforderung von 200 Tlr. zu je 52 Albus, die der Kölner Bürger Peter Scheifler (Schieffler) gegen Heinrich von der Hoevelich einklagte.

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Landesarchiv Nordrhein-Westfalen. Abteilung Rheinland
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