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Bubenheim: Konrad Sag von Gelnhausen, Geistlicher des Mainzer Bistums, kaiserlicher Notar, bezeugt, dass vor ihm zu Bubenheim in der offenen Straß...
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Urkunden der ehemaligen Provinz Rheinhessen >> 2 Orte, Buchstabe B >> 2.17 Bubenheim
1405 März 8
Mainz, St. Stephan
Pergament, Notariatsinstrument mit Notarszeichen, unbesiegelt
Urkunde
Vermerke (Urkunde): (Voll-) Regest: Bubenheim: Konrad Sag von Gelnhausen, Geistlicher des Mainzer Bistums, kaiserlicher Notar, bezeugt, dass vor ihm zu Bubenheim in der offenen Straße vor dem Kirchhof bei dem Dorf vor Schultheiß Hartmann und den Bubenheimer Schöffen des Niedergerichts, Hartmann, Peter gen. Störe, Henne gen. Sander und Klaus gen. Cloppestein, erschienen seien Emmerich v. Sobernheim, Domherr und Kustos des Stifts. St. Stephan zu Mainz, sowie Ri. Eberhard Strömpel v. Schwabenheim, beide im Auftrag des Simon v. Rode, Vikar des Stifts, und haben mit Halm und Hand (genaue Beschreibung) dessen Güter an Vikar Brun, Vertreter und Amtmann der gemeinen Präsenz von St. Stephan (Beforchung). Zeugen: Ed. Heinrich Base v. Göllheim (Gylnheim), Schultheiß zu Bretzenheim an der Nahe, Klaus Nese, Klaus, Eidam des Kunz Henne Melir und Henne Bussemann, Hübner zu Bubenheim, sowie Kunz, Bf. des gen. Schultheißen Simon
Acc. 39/82 (GNM 5864)
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.