Hans Fuchs, seßhaft zu Altbulach, einige Tage zu Wildberg gef., weil er sich zu Kriegsdiensten beim König von Frankreich hatte anwerben lassen, jedoch in Ansehung seiner großen Armut, auch seiner Frau und seiner kleinen Kinder mit der Auflage wieder freigel., sich auf Erfordern den Amtleuten zu stellen und fortan ohne Erlaubnis keine fremden Kriegsdienste mehr anzunehmen, auch seine Atzung selbst zu zahlen, gelobt dies und schwört U. Er verspricht ferner, die württembergischen Untertanen und Verwandten in Streitsachen bei ihren Rechten und Gerichten bleiben zu lassen. Er stellt zwei Bürgen, die im Falle des Bruchs dieser Verschreibung der Landesherrschaft mit 100 fl verfallen sein sollen. - Bürgen: 1) Hans Schütz, Schultheiß zu Altbulach 2) Jakob Jautis, seßhaft ebenda.