Konrad der Jüngere von Weinsberg verspricht für sich und seine Erben, den Prior und den Konvent des Hl. Grabs zu Speyer im Besitz des ihnen von Rudolf von Neuffen geschenkten Patronatrechts in Güglingen nicht zu beeinträchtigen, obgleich ihm die Stadt Güglingen von Rudolf verpfändet ist, und verzichtet noch ausdrücklich auf alle Rechte an die Kirche.