Konrad Miller von Bühl (Bihel) reversiert gegen Wilhelm Krafft d. Ä., alter Bürgermeister und geheimer Rat zu Ulm, und Dr. Leo Krafft, Advokat der Stadt Ulm, den Pflegern und Verwaltern der Krafft'schen Lehenschaften, über die Verleihung der Äschenmühle zu Silheim mit allen Rechten und allem Zubehör sowie 2 Jauchert Äckern, 2,5 Tagwerk Wiesen und 4 Jauchert Hölzern, als Erblehen. Als jährliche Abgaben sind 4 Pfd. Heller, 4 Herbsthühner und ein Fastnachtshuhn zu leisten. Handlohn und Weglöse bei einem möglichen Besitzerwechsel betragen je 2 Pfd. Heller. Die Lehensherren verpflichten sich zum Rechtsbeistand auf Kosten des A. Der A. darf ohne Wissen der Lehensherren keine Anleihen auf sein Gut machen.