Das grobe und ungestüme Betragen des Weisgerbers Heinrich Schwarz, Dreher Johannes Schwarz und des Küsters Johannes Stolls Eheweib Justina Katharina, aus Veranlassung des von ihrer verstorbenen ledigen Schwester errichteten Testaments, sowohl gegen die todkranke Testiererin selbst als auch gegen den Stadtschreiberei-Substituten, und die denselben deshalb zuerkannte Strafe von sechs, vier und zwei Tagen Inkarzeration (Pfullingen)