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Jakob Ziegler zu Pfullingen, wegen Bruchs einer früheren Verschreibung und verbotenen Fischfangs in den herrschaftlichen Gewässern bei Pfullingen erneut zu Urach gef., jedoch auf sein und seiner Freundschaft Bitten mit der Auflage freigel., seine Atzung selbst zu bezahlen, sich künftig wohl zu verhalten, sein Leben lang den Flecken Pfullingen und dessen Zwing und Bann nicht mehr zu verlassen, auch ohne obrigkeitliche Erlaubnis keine Wehr mehr zu tragen und offene Zechen zu meiden, gelobt unter Eid, diese Bedingungen zu befolgen, und schwört U. J. Ziegler war schon einmal wegen Diebstahls zu Urach gef. gewesen und vom Nachrichter bestraft worden.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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