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Bischof Konrad von Worms erkennt das zwischen der Marienkirche bei Worms und dem Kloster Odenheim streitige Sechsteil des Patronatrechts an der Kirche in Großgartach im Vergleichsweg dem letzteren zu.
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Bischof Konrad von Worms erkennt das zwischen der Marienkirche bei Worms und dem Kloster Odenheim streitige Sechsteil des Patronatrechts an der Kirche in Großgartach im Vergleichsweg dem letzteren zu.