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Besitzergreifung und Verwaltung der durch den Preßburger Frieden an Württemberg gefallenen ehemals vorderösterreichischen Lande, insbesondere die Behandlung strittiger Fragen durch eine Oberlandeskommission
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Besitzergreifung und Verwaltung der durch den Preßburger Frieden an Württemberg gefallenen ehemals vorderösterreichischen Lande, insbesondere die Behandlung strittiger Fragen durch eine Oberlandeskommission
Landesarchiv Baden-Württemberg, Abt. Hauptstaatsarchiv Stuttgart, E 31 Geheimer Rat I
Geheimer Rat I >> 3. Staatsgebiet, Verfassung, Landstände
1806-1809
Enthält u. a.: Übernahme der vormals landstädtischen Kasse in Ehingen (Alb-Donau-Kreis); Aufhebung der landständischen Verfassung am 22.08.1806 und Übernahme einiger Beamter in württembergische Dienste; Huldigungsschreiben der Stadt Bräunlingen (Schwarzwald-Baar-Kreis) vom 07.06.1806; Petition des Magistrats von Villingen (Schwarzwald-Baar-Kreis) vom 27.03.1806 um Bestätigung ihrer städtischen Verfassung; Dekret König Friedrichs I. vom 07.03.1806 an die Oberfinanzkammer über den ehemaligen Religions- und Studienfonds der vormals österreichischen Lande; Petition des Ursulinenkonvents in Villingen vom 01.03.1806 um Bestätigung seines Instituts; Petition des Abts Anselm von St. Georgen (Schwazwald-Baar-Kreis) vom 24.02.1806 um Erhaltung und Bestätigung der dortigen Lehranstalt
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.