Martin Metzger aus Metzingen, wegen strafbarer Handlungen einige Tage zu Urach gef., jedoch aus Gnaden freigel., schwört U. und gelobt eidlich, fortan sein Leben lang keine Zeche mehr zu besuchen und keine Wehr mehr zu tragen. Doch soll ihm vergönnt sein, auf seinen Geschäftsreisen außerhalb des Fürstentums, nach Nürnberg und an andere Orte, auf Antrag beim Vogt zu Urach oder dem Schultheiß zu Metzingen, eine ausreichende Wehr mit sich zu führen und "ziemlich" zu zehren und zu zechen.