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Revers des Ludwig Zwink, genannt Link, gegenüber dem Kloster Bebenhausen um dessen Höfe zu Plieningen mit der Verpflichtung, sein Erbgut innerhalb einer bestimmten Zeit, das heißt nach Ablauf (Verfluss) von 6 Jahren, zweihändig zu machen und später durch Auslosung oder Abfindung in eine Hand zu bringen

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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