Revers des Ludwig Zwink, genannt Link, gegenüber dem Kloster Bebenhausen um dessen Höfe zu Plieningen mit der Verpflichtung, sein Erbgut innerhalb einer bestimmten Zeit, das heißt nach Ablauf (Verfluss) von 6 Jahren, zweihändig zu machen und später durch Auslosung oder Abfindung in eine Hand zu bringen