Kurfürst Friedrich I. von der Pfalz nimmt Peter von Talheim, auf Bitten von Dritten und namentlich seines Sohnes Simon von Talheim, wieder in seine Gnade auf und verspricht, Peter wieder in seinen Teil zu Gochsheim und Bauerbach, die der Aussteller in seinen Besitz genommen hatte, einzusetzen. Weiter sichert der Aussteller dem Peter Geleit im Fürstentum der Pfalz zu und verspricht, Simon und weitere Erben Peters an dessen Teil zu Gochsheim zu schützen und zu schirmen, sofern ihnen der Rechtsgang vor dem Pfalzgrafen, seinen Räten, oder dort, wo sie eine Sache hinweisen, genügt.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...