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Thomas Haußman, Schultheiß zu Reudern [Kr. Nürtingen],, wegen Frevelverdachts zu Kirchheim gef., jedoch auf seine eigene und seiner Verwandten Bitte wieder freigelassen, beeidigt die ihm auferlegten Entlassungsbedingungen, nämlich dem Herzog mit Strafe an Leib und Gut verfallen zu sein, wenn sich herausstellen sollte, dass er ein (Wild-)Kalb gefangen, es in sein oder anderer Häuser geschafft und verzehrt habe, ferner sich künftig aller Jagd zu enthalten und schwört U. Haußman hatte ungeachtet der herzoglichen Gebote, den Hunden Tremel anzuhängen und mit ihnen nicht auf die Jagd zu gehen, sich vor einiger Zeit von seinem Feld aus mit seinem Hunde einem Wald genähert, war über einen Zaun gesprungen, unter dem auf einer Wiese nahe bei einem Holz eine Hindin mit ihrem Kälbchen äste. Auf dieses sprang der Hund zu und würgte es im nahen Wald, aus welchem er selbst und andere es etliche Male haben schreien hören. Haußman hatte sich dadurch in großen Verdacht gesetzt, der einem Amtmann, der von dergleichen Dingen abstehen sollte, in keiner Weise geziemt.

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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