Der Dekan Berthold von Tübingen (Tüwingen) als Subdelegierter des Erzbischofs von Mainz entscheidet einen Streit zwischen dem Kloster Bebenhausen einerseits und Luitgard, der Witwe des Fischers Albert von Lustnau (Lustenowe), und dessen Kindern andererseits wegen einer Hofstätte und eines Baumgartens daran am Neckar, die dem Kloster gehören, durch einen Vergleich dahin, dass die genannte Witwe und ihr Sohn Berthold für ihre Lebenszeit die Hofstätte um einen jährlichen Zins von 6 Schilling Heller auf Martini und den Baumgarten um die Hälfte des Obstgartens besitzen, auch das Holz zur Ausbesserung des Hags aus des Klosters Waldung sich hauen sollen, wobei das Kloster die Beifuhr desselben zu besorgen hat.