Burkhard Eberhart und Jörg Schletz zu Hall bekunden als Vormünder der Else von Eurhausen: Sie verkauften um 80 Gulden rheinisch an Hans Seitzinger (Sytzinger) zu Hall ein Viertel des Hofs zu Hörlebach, an dem der Käufer schon ein Viertel besitzt. Die Hälfte hat Hans von Morstein, Erbinhaber: Peter Hornung, Gült des ganzen Hofes: 16 Scheffel Korn, 9 Scheffel Hafer, 1 Gulden zur Weisung - wißgeltz -, 1 Gulden für 1 Malter Käse, 100 Eier, 4 Herbsthühner, 2 Fastnachtshühner - Dienst, Hauptrecht. Das Kapelläckerlein am Jagstroter (Jochsroder) Weg gültet den Heiligen zu Sankt Michael 1 1/2 Vierdung Wachs aus einem Seelgerät.