Papst Paul III. bestätigt die Bestimmung, dass außer einem Baccalaureus und fünf Graduierten nur Adlige die Domherrnwürde zu Basel erhalten dürfen, und dass zur Kaplanei nur ehelich Geborene zugelassen sind.

Vollständigen Titel anzeigen
Landesarchiv Baden-Württemberg
Objekt beim Datenpartner
Loading...