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Amtsgericht Falkenstein (Bestand)
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Geschichte: Die "Verordnung, die mit dem 1. Oktober 1879 in Wirksamkeit tretenden Gerichte betreffend" (vom 28. Juli 1879) legte die einzelnen Amtsgerichte und deren örtliche Verantwortlichkeit fest. Das Amtsgericht Falkenstein war demzufolge dem Landgericht Plauen untergeordnet. Zum territorialen Zuständigkeitsbereich gehörten die folgenden Gemeinden: Falkenstein (mit Hanneloh mit Hohenweg und Lohberg), Bergen (mit Jahnsgrün, Steinigt, Streuberg und unterem Jägerswald), Boda, Dorfstadt (mit polnischem Michel und Spitzhäuschen), Ellefeld (mit Hammer, Hohofen und Juchhöh), Friedrichsgrün, Grünbach, Hammerbrücke (mit Rißbrücke), Kottengrün, Mulde (Muldenhäuser), Muldenberg, Neudorf (mit Pachthaus und Unterneudorf), Neustadt (mit anteilig Winn, Siebenhitz, Scheibenhaus und Winnknock), Oberlauterbach (mit Irrgang), Pillmannsgrün (mit Oberem Jägerswald), Poppengrün, Saubachhäuser, Schönau (mit Siebenhitz), Siehdichfür, Tannenhaus, Trieb bei Falkenstein (mit anteilig Harzberg) und Werda (mit Geigenmühle, Hupfauf und Jahnsmühle) sowie die Forstreviere Ellefeld und Tannenhäuser.
Das zum 1. April 1914 errichtetet Amtsgericht Schöneck übernahm vom Amtsgerichtsbezirk Falkenstein die Ortschaften Mulde (mit den Ortteilen Kottenheide und Muldenberg sowie der Häusergruppe Tannenhaus) und den selbstständigen Gutsbezirk des Staatsforstreviers Tannenhaus.
In der Zeit von 1933 - 1945 etablierte das NS-Regime eine Vielzahl von Ausnahme- und Sondergerichten. Dazu zählten u. a. auch die Anerbengerichte, die mit dem Reichserbhofgesetz (vom 29. September 1933) etabliert wurden. Sie waren organisatorischen an den Amtsgerichten angesiedelt und entschieden in Erbhofrechtsstreitigkeiten - so auch am Amtsgericht Falkenstein. Darüber hinaus legte das "Gesetz zur Regelung der landwirtschaftlichen Entschuldungsverhältnisse" (vom 1. Juni 1933) bestimmte Amtsgerichte als örtlich zuständige Behörden für das Entschuldungsverfahren von landwirtschaftlichen, forstwirtschaftlichen oder gärtnerischen Betrieben fest. Für den Amtsgerichtsbezirk Falkenstein war das zuständige Entschuldungsamt am Amtsgericht Plauen angesiedelt. (Diese und weitere Ausnahme- und Sondergerichte wurden jedoch durch die Proklamation Nr. 3, Absatz III des Alliierten Kontrollrates vom 20. Oktober 1945 wieder aufgelöst.)
Um die "Aufgaben unter den besonderen Verhältnissen des Krieges auch weiterhin [..] erfüllen [zu können]" (RGBl. 1942 I, S. 139) bestimmte Adolf Hitler die Vereinfachung der Rechtspflege. Unter der Prämisse trotz kriegsbedingter Einschränkungen den Gerichtsbetrieb aufrecht zu erhalten, wurden in der Folge eine Vielzahl der Amtsgerichte in Sachsen zu Zweiggerichten umgewandelt bzw. gänzlich aufgelöst oder vor Ort nur noch einmal oder mehrmals wöchentlich Gerichtstage abgehalten. Im Rahmen dieser Umorganisation des Gerichtswesens wurde das bisherige Amtsgericht Klingenthal dem Amtsgericht Falkenstein als Zweiggericht zugeordnet. Aufgrund des "totalen Kriegseinsatzes" (Rundverfügung Nr. 3200 - 1.1094/44 des Oberlandesgerichtspräsidenten in Dresden vom 3. November 1944) erfolgten weitere Einschnitte bzw. Veränderungen im sächsischen Gerichtswesen zum 13. November 1944. Dies betraf auch das Gericht in Falkenstein. Ihm wurden die Staatsforstreviere Kottenheide und Tannenhaus vom Amtsgericht Schöneck zugelegt.
Nach dem Ende des Krieges setzte der Alliierte Kontrollrat mit dem Gesetz Nr. 4 (vom 30. November 1945) das Gerichtswesen wieder auf den Stand von vor 1933 - mit der Aufteilung Amtsgericht, Landgericht, Oberlandesgericht - zurück. Bis 1952 erfolgte - neben der grundlegenden territorialen und administrativen Neugliederung in der Sowjetischen Besatzungszone bzw. der DDR - auch eine Umgestaltung der Justiz. Daraus resultierte etwa eine Veränderung der Zuständigkeitsbereiche der Amtsgerichte, die sich nun den Grenzen der Landkreise und Stadtkreise anpassten ("Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Land Sachsen" vom 5. Mai 1951). Mit den "Durchführungsbestimmungen zur Vereinfachung der Gerichtsorganisation in Sachsen" (vom 28. Mai 1951) wurde das Amtsgericht Falkenstein in eine Zweigstelle (für alle Zweige der Gerichtsbarkeit) umgewandelt. Aufgrund seiner Lage im Landkreis Auerbach war es dem Amtsgericht Auerbach angegliedert. In seinen territorialen Zuständigkeitsbereich fielen die folgenden Gemeinden: Bergen, Ellefeld, Falkenstein, Grünbach, Hammerbrücke, Klingenthal, Kottengrün, Mühlleiten, Muldenberg, Neustadt, Oberlauterbach, Oberzwota, Trieb, Werda und Zwota.
Der Bestand enthält auch Unterlagen des Königlichen Gerichtes Falkenstein, des Patrimonialgerichtes Falkenstein, des Gerichtsamtes Falkenstein und des Rates des Kreises Auerbach.
Inhalt: Übernahme von Gerichtsbarkeiten.- Strafprozessregister- Zivilprozesse.- Zwangsversteigerungen.- Testamente.- Nachlassangelegenheiten.- Pflegschaften.- Grundstücksangelegenheiten.- Ablösungen.- Gerichtshandelsprotokolle.- Kauf- und Hypothekenprotokolle.- Handelsregister.- Genossenschaftsregister.- Vereinsregister.- Zeichenregister.