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Hans Jakob Gutt von Sulz bekundet: Sein Herr, Graf Alwig zu Sulz, Landgraf im Klettgau, des hl. römischen Reiches Hofrichter zu Rottweil, Herr zu Vaduz, Schellenberg und Blumenegg, des Erzherzogs Ferdinand zu Österreich Rat, Obrister, Stallmeister und Vogt der Herrschaften Bregenz und Hoheneck, hat ihm auf seine Bitte 2 Teile des Zehnten zu Betra mit allen Nutzungen, Rechten und allem Zubehör, welche sein verstorbener Großvater (1) Jakob Gutt innehatte und welche erblich an ihn gekommen sind, verliehen. Bei Todfall muß das Lehen wieder nach Lehenrecht empfangen werden: alle versetzten oder verkauften Lehen müssen dann hergebracht, alle ermittelten verschwiegenen Lehen angezeigt werden. Der Aussteller hat den Lehnseid geschworen (1) "Groß" ergänzend übergeschrieben

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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