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Weistum über die schuldigen Dienste der freien Höfe in der Bürgerschaft Düsseldor
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Rathausarchiv >> Urkunden Mittelalter und Frühe Neuzeit
1494 August 29
Regest: Wilhelm Ruymbeeck, derzeitiger Bürgermeister, Arnt von Winckelhuysen und Ailff von Pempelfurde, allesamt Schöffen zu Düsseldorf, bekunden ein Weistum über die schuldigen Dienste der freien Höfe in der Bürgerschaft Düsseldorf auf Grund der Aussagen von Joers Gedanck, Herman Rumpeltz, Goebel zu Daele, Thyss Schele, Johan im Hoeve und Ailff up der Flee, aus deren Aussage hervorgeht, dass vorzeiten bei "Goebels hoeve zo Daele by der Steynkuylen" ein Burggedinge zu sein pflegte, wo die Verpflichtungen der Höfe rechtlich verhandelt worden sind. Siegler: die drei Aussteller. Dat. 1494 up sent Johans dach decollacion.
Siegelkommentar: Nr. 2 zeigt im Wappen einen Winkelhaken, Umschrift: S' a...huisen scheffen (?)
Ausfertigung. Pergament. Von 3 Siegeln hängen nur noch ein Bruchstück von Nr. 1 und 2 (beschädigt an, Nr. 3 ab.
44 x 17 cm
Urkunden
Siegelbeschreibung: 2: Winkelhausen, Arnold von, Siegelführer
Literaturangabe: Eschbach, Heinrich: Urkunden zur Geschichte der Stadt Düsseldorf, in: Beiträge zur Geschichte des Niederrheins 4, 1889, Nr. 4
Literaturangabe: Lau, Friedrich: Geschichte der Stadt Düsseldorf, Band 1 Abt. 2: Urkunden und Akten; Düsseldorf 1921, Nr. 286
Angaben zum entzogenen Vermögen
Sonstige Angaben
BZK-Nr.
Die Bundeszentralkartei (BZK) ist das zentrale Register des Bundes und der Länder zu den durchgeführten Entschädigungsverfahren. Bei der Aufnahme eines Verfahrens in die BZK wurde zur eindeutigen Identifizierung eine Nummer vergeben. Diese BZK-Nummer bezieht sich nicht auf eine Person, sondern auf ein Entschädigungsverfahren: Hat eine Person mehrere Ansprüche geltend gemacht (z.B. für sich selbst und für Angehörige), liegt im Normalfall für jedes Verfahren eine eigene BZK-Nummer vor. Häufig wurde als BZK-Nr. schlicht das Aktenzeichen der jeweiligen Entschädigungsbehörde übernommen.
Diese Nummer ist für eine Anfrage im entsprechenden Archiv wichtig.
Delikt nach NS-Justiz
Handlungen, die im Nationalsozialismus überhaupt erst kriminalisiert wurden (z.B. Heimtückegesetz, "Judenbegünstigung") oder die die NS-Justiz in verschärftem Maß verfolgte (z.B. Hochverrat).
Verfolgungsgrund
Die hier angegebenen Gründe orientieren sich am Wortlaut der in den Quellen genannten Verfolgungsgründe.
Rolle im Verfahren
„Verfolgte Person“ meint eine Person, die einen Entschädigungsanspruch für einen Schaden durch NS-Verfolgung geltend machte. Wenn der Antrag nicht von der verfolgten Person selbst, sondern von einer anderen Person gestellt wurde, so wird diese als „antragstellend“ angegeben und ihre Beziehung zur verfolgten Person, soweit vorhanden, vermerkt. In den Quellen wird die verfolgte Person mitunter als „Geschädigter“, die antragstellende Person als „Anspruchsberechtigter“ bezeichnet.
Suche im Archivportal-D
Weitere Archivalien zu dieser Person über die Wiedergutmachung hinaus können Sie eventuell im Archivportal-D finden.
Nähere Angaben zum Verfolgungsgrund
Ergänzende oder spezifischere Angaben zu Mitgliedschaft, Gruppenzugehörigkeit bzw. Gruppenzuschreibung, die Anlass für die Verfolgung war.