Papst Paul II. erteilt dem Dekan der (Dom)Kirche von Regensburg auf Bitte von Abt und Konvent von St. Emmeram nach einem Abriss des Exemtionsstreits zwischen Kloster St. Emmeram und dem Bischof von Regensburg seit dem 13. Jahrhundert den Auftrag, die Gültigkeit einiger von Papst Johann XXII. getroffenen Entscheidungen über die Exemption des Klosters St. Emmeram zu überprüfen und darüber zu berichten (u.a. über die Befugnis des Bischofs zur Wahlbestätigung und zur Visitation des Klosters). Das Kloster soll außerdem zum Zeichen der Exemtion und Freiheit jährlich am Festtag St. Peter und Paul eine halbe Unze Gold an die päpstliche Kammer zahlen. S=A

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Bayerisches Hauptstaatsarchiv
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