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Dem Jakob Beuerle aus Heiningen, der wollenes Tuch gestohlen hat, wird durch Oberratsresolution anheim gestellt entweder sich dem peinlichen Gericht zustellen, oder auf die Dauer eines Jahres sich des Herzogtums zu enthalten.
Dem Jakob Beuerle aus Heiningen, der wollenes Tuch gestohlen hat, wird durch Oberratsresolution anheim gestellt entweder sich dem peinlichen Gericht zustellen, oder auf die Dauer eines Jahres sich des Herzogtums zu enthalten.