Johann Nikolaus Hablitz, Stadtgerichtsassessor, beurkundet Folgendes: Pankraz Kolb, Bürger und Rheinmüller, ist vor Jahren mit Hinterlassung seiner Ehefrau Katharina und 4 Kindern gestorben; die Witwe hat den Fassbender Niklas Nendter geheiratet und ihm einen Sohn geboren, der in das Mainzer Karmeliterkloster eingetreten ist. Nach dem Tode von Stiefvater (bzw. Vater) und Mutter haben nun die Kinder folgende Erbteilung der mütterlichen Nachlassenschaft vollzogen: Die Kinder erster Ehe erhalten folgende Stücke zu Laubenheim: 3 Viertel im Taubhaus (A.: Herr Engel und Herr Anton Hahn), zehntfrei; 3 1/2 Viertel daselbst (A.: Wendel Hassemer und Karl Schumans Erben); 1 1/2 Viertel hinter dem Graben (A.: St. Viktor und die gemeine Wasserrinne); 1 Viertel "uff der Beun" (A.: Herr Johann Günther, Sekretär, und Philipp Weher); 1 Viertel im "Dambsberg" (A.: Philipp Meurer und eine Wasserrinne); 1/2 Morgen daselbst oder in der "Sandtkauth" (A.: Herr Johann Günther und Johann Niklaus Spieß); 1 Viertel im "Kochern", zehntfrei (A.: die Wasserrinne und Hans Heinrich Schumann); 1/2 Morgen im "Grauel" (A.: Jost Diehl und Philipp Meurer); 1 Viertel im Rohrlach (A.: der gemeine Weg und Johann Greich); 2 Morgen 1/2 Viertel im jungen Stück (A.: Herr Johann Leffel, Johann Moltemer, Liebfrauenstift, Wendel Reitz); 1 1/2 Viertel auf dem Gramberg (A.: St. Viktor und Herr Matthias Fischer). Diese Stücke werden um 750 fl. an die Karmeliter zu Mainz (Prokurator P. Arbogast a St. Martino) verkauft. (Genannt: Georg Nieberle und Hans Martin, beide Bürger und Fassbendermeister, Kolbische Tochtermänner, zu Mainz; Lorenz Beldier, Bürger und Knopfmachermeister zu Mainz, Vormund der hinterlassenen Kinder des Johann Groß (der Kolbischen Enkel). (Inseriert ist der kurfürstliche Konsens U / 1673 Juli 24).