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Jerg Hennckin von Möhringen, gefangengesetzt wegen Wildbretschießens, schwört Urgfehde und verpflichtet sich, seine Atzung und Gefängniskosten zu bezahlen, nie mehr zu wildern, andere Wilderer anzuzeigen und eine Bürgschaft von 200 Gulden zu hinterlegen. - Bürgen: Zeir Steckhalm von Zazenhausen mit seinem ganzen Hab und Gut

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Landesarchiv Baden-Württemberg
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